Ein Gesetz mit Weitblick


Das Krankenhaus­zukunftsgesetz wurde im Oktober 2020 verabschiedet und stellt insgesamt 4,3 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern bereit. Davon stammen 3 Milliarden Euro vom Bund, ergänzt durch 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und den Krankenhausträgern.

Ziel ist es, die Patientensicherheit zu erhöhen, Abläufe effizienter zu gestalten und das medizinische Personal zu entlasten.

Wen betrifft das KHZG?


Das KHZG richtet sich an alle Akteure des Gesundheitssystems:

Krankenhäuser und Kliniken

die ihre IT-Sicherheit und digitalen Prozesse verbessern möchten.

Ärzte und Pflegekräfte

die von intelligenten Systemen und automatisierten Abläufen profitieren.

Patienten

die durch digitale Angebote eine schnellere und bessere Versorgung erhalten.

Verwaltungen

die durch digitale Tools effizienter arbeiten können.

Was wird gefördert? – Die Fördertatbestände im Überblick


Das KHZG definiert 11 Fördertatbestände, die sich auf zentrale Bereiche der Krankenhaus-IT konzentrieren:

1. Digitale Patientenportale – für eine transparente Kommunikation und bessere Terminverwaltung.

2. Digitale Dokumentation und Entscheidungsunterstützung – Systeme, die medizinisches Personal entlasten.

3. IT-Sicherheit – Schutz vor Cyberangriffen durch robuste Sicherheitsmaßnahmen.

4. Digitales Medikationsmanagement – zur Reduzierung von Medikationsfehlern.

5. Interoperabilität und Schnittstellen – für eine nahtlose Kommunikation zwischen Systemen.

6. Telemedizinische Vernetzung – ermöglicht digitale Konsultationen und Zusammenarbeit.

7. Robotik und KI-gestützte Prozessoptimierung – intelligente Assistenzsysteme für die Versorgung.

8. Automatisierte Prozesssteuerung – Optimierung von Klinikabläufen durch digitale Lösungen.

9. Telemetrie und digitale Pflegeunterstützung – innovative Lösungen für Intensivstationen und Pflege.

10. Nachhaltige Digitalisierung – energieeffiziente IT-Infrastrukturen.

11. Patientenkommunikation und digitales Entlassmanagement – für einen reibungslosen Übergang in die Nachsorge.

KHZG IST KEIN SPRINT, SONDERN EIN DIGITALER MARATHON – MIT KLAREN ETAPPEN BIS 2031!

Fristen und Meilensteine – Der Zeitplan des KHZG


Die Umsetzung des KHZG folgt laut dem Bundesgesundheitsministerium und der Deutschen Krankenhausgesellschaft einem klaren Zeitplan:

Oktober 2020

Das KHZG tritt offiziell in Kraft.

31. Dezember 2021

Frist für die Einreichung von Förderanträgen beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

31. Dezember 2025

Alle geförderten Muss-Projekte müssen mindestens in einem Fachbereich implementiert sein, um finanzielle Abschläge ab 2026 zu vermeiden.

31. Dezember 2026

Spätester Termin für die Beauftragung der gesetzlich vorgeschriebenen digitalen Dienste, um Abschläge im Jahr 2027 zu verhindern.

31. Dezember 2027

Nachweis, dass mindestens 60% der Pflichtanwendungen genutzt werden, um Sanktionen zu vermeiden.

31. Dezember 2028

Die Nutzung der Pflichtanwendungen muss auf mindestens 70% steigen.

2029 bis 2031

Erhöhung der Nutzung der Pflichtanwendungen auf mindestens 80%.

Unsere Expertise – Ihr Vorteil


Wir verfügen über geschultes und zertifiziertes Fachpersonal, das berechtigt ist, KHZG-Anträge freizugeben. Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Prüfung und Freigabe von Förderanträgen – für eine optimale Nutzung der Fördermittel.
  • Strategische Beratung – Entwicklung zukunftssicherer IT-Lösungen für Ihr Haus.
  • Projektmanagement und Umsetzung – von der Planung bis zur erfolgreichen Implementierung.
  • Schulungen und Workshops – damit Ihr Team bestens auf die neuen digitalen Prozesse vorbereitet ist.

Nutzen Sie die Chancen des KHZG und gestalten Sie die digitale Transformation Ihres Krankenhauses mit uns an Ihrer Seite.

Gemeinsam schaffen wir eine moderne, effiziente und patientenzentrierte Gesundheitsversorgung.

Übersicht der Standorte in Deutschland
Zentrale Geschäftsleitung
Tilsiter Straße 16a
87439 Kempten
Büro München
Hopfenstraße 8
80335 München
Büro Hamburg
Neuer Wall 10
20354 Hamburg

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