Ein Gesetz mit Weitblick
Das Krankenhauszukunftsgesetz wurde im Oktober 2020 verabschiedet und stellt insgesamt 4,3 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern bereit. Davon stammen 3 Milliarden Euro vom Bund, ergänzt durch 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und den Krankenhausträgern.
Ziel ist es, die Patientensicherheit zu erhöhen, Abläufe effizienter zu gestalten und das medizinische Personal zu entlasten.

Wen betrifft das KHZG?
Das KHZG richtet sich an alle Akteure des Gesundheitssystems:
Krankenhäuser und Kliniken
die ihre IT-Sicherheit und digitalen Prozesse verbessern möchten.
Ärzte und Pflegekräfte
die von intelligenten Systemen und automatisierten Abläufen profitieren.
Patienten
die durch digitale Angebote eine schnellere und bessere Versorgung erhalten.
Verwaltungen
die durch digitale Tools effizienter arbeiten können.
Was wird gefördert? – Die Fördertatbestände im Überblick
Das KHZG definiert 11 Fördertatbestände, die sich auf zentrale Bereiche der Krankenhaus-IT konzentrieren:
1. Digitale Patientenportale – für eine transparente Kommunikation und bessere Terminverwaltung.
2. Digitale Dokumentation und Entscheidungsunterstützung – Systeme, die medizinisches Personal entlasten.
3. IT-Sicherheit – Schutz vor Cyberangriffen durch robuste Sicherheitsmaßnahmen.
4. Digitales Medikationsmanagement – zur Reduzierung von Medikationsfehlern.
5. Interoperabilität und Schnittstellen – für eine nahtlose Kommunikation zwischen Systemen.
6. Telemedizinische Vernetzung – ermöglicht digitale Konsultationen und Zusammenarbeit.
7. Robotik und KI-gestützte Prozessoptimierung – intelligente Assistenzsysteme für die Versorgung.
8. Automatisierte Prozesssteuerung – Optimierung von Klinikabläufen durch digitale Lösungen.
9. Telemetrie und digitale Pflegeunterstützung – innovative Lösungen für Intensivstationen und Pflege.
10. Nachhaltige Digitalisierung – energieeffiziente IT-Infrastrukturen.
11. Patientenkommunikation und digitales Entlassmanagement – für einen reibungslosen Übergang in die Nachsorge.