Jetzt Fördermittel strategisch nutzen – wir begleiten Ihren Wandel


Die Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (kurz Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung – KHTFV) bietet die einmalige Chance, Change aktiv zu gestalten. 

Demografischer Wandel, Fachkräftemangel, Digitalisierung – sind Sie als Klinik vorbereitet? Wir entwickeln die bestmögliche Fördermittelstrategie für Sie und klären alle Rahmenbedingungen!

Von A wie Antrag stellen bis Z wie Zukunft sichern, sind wir als führende Transformationsfonds-Spezialisten an ihrer Seite. Deutschlandweit!

Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Multidisziplinäres Team aus medizinischem Fachpersonal und Verwaltungskräften im Gespräch in einem modernen Klinikgebäude – symbolisiert Zusammenarbeit, Gesundheitsmanagement und interprofessionellen Austausch im Gesundheitswesen
Fröhliches Icon auf grünem Hintergrund mit stilisiertem Gesicht in Skibrille, umgeben von Wanderstiefeln, Bergsilhouette und Fahrrad. Symbolisiert Outdoor-Aktivitäten wie Wandern, Radfahren und Bergsport.
„Wer jetzt die Chance ergreift und mit einer klaren Strategie die Fördermittel nutzt, kann sich langfristig als führender Anbieter positionieren. Veränderung braucht Unterstützung. Wir bringen die Expertise, um Ihre Vision umzusetzen – und das macht den Unterschied.”
Alexandra Hörmann
Referentin der Geschäftsführung

Alle Informationen auf einen Blick

Das Wichtigste zum Transformationsfonds finden Sie zusammengefasst in unseren FAQ. Dort finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Thema.

Was wird gefördert? – Die 8 Fördertatbestände des Transformationsfonds für Krankenhäuser


1. Fördertatbestand: Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten

Förderung von Projekten, die eine standortübergreifende Bündelung von Krankenhausleistungen beinhalten. Dies umfasst auch die Anpassung der digitalen Infrastruktur zur Erfüllung von Qualitätskriterien und Mindestvorhaltezahlen.

Förderfähig
  • Investitionen in bauliche und technische Infrastruktur, um Standorte zu optimieren
  • Kosten für die Digitalisierung und IT-Infrastruktur zur Vernetzung von Kliniken
  • Personal- und Schulungskosten für die Anpassung der Prozesse und Abläufe
Voraussetzungen
  • Kliniken müssen nachweisen, dass durch die Bündelung eine Verbesserung der Versorgungsqualität und Effizienz erreicht wird
  • es muss eine nachhaltige, langfristige Perspektive für die Kooperation bestehen
  • Einbindung von mindestens zwei Standorten
Ausschlüsse
  • Kosten, die nicht direkt mit der Bündelung von Versorgungskapazitäten zusammenhängen
  • Investitionen in nicht medizinische Infrastruktur (z.B. Hotels oder Cafeterien)
2. Fördertatbestand: Umwandlung von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen

Unterstützung bei der Transformation von Krankenhäusern zu Einrichtungen, die eine integrierte Versorgung über verschiedene Sektoren hinweg ermöglichen (gemäß §6c KHG).

Förderfähig
  • Kosten für die Transformation bestehender Strukturen in sektorenübergreifende Modelle (z.B. Übergänge zwischen stationär, ambulant und pflegerisch)
  • Investitionen in technische Ausstattung zur Vernetzung zwischen verschiedenen Sektoren (digitale Plattformen, Telematik-Infrastruktur)
  • Kosten für erforderliche Baumaßnahmen
  • Schließungskosten
Voraussetzungen
  • der Umbau muss zur Schaffung eines integrierten Versorgungssystems führen, das alle Sektoren berücksichtigt
  • Kliniken müssen ein konkretes Konzept zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit vorlegen
  • der Standort muss zuvor im Krankenhausplan aufgenommen gewesen sein
Ausschlüsse
  • Kosten, die nicht zur Schaffung einer integrierten Versorgung beitragen
  • Maßnahmen, die keine nachhaltige Sektorenübergreifende Kooperation fördern
3. Fördertatbestand: Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen

Der Fonds fördert den Aufbau von telemedizinischen Netzwerken zwischen Krankenhäusern, um den Austausch von Patientendaten und medizinischen Informationen über digitale Plattformen zu erleichtern. Dies inkludiert robotergestützte Telechirurgie.

Förderfähig
  • Kosten für Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung interoperabler und sicherer informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Systeme und Anlagen
  • Kosten für erforderliche Baumaßnahmen
  • Kosten für erforderliche Personalmaßnahmen (z.B. Schulungen)
  • Kosten für weitere Maßnahmen, soweit sie für die Umsetzung des Vorhabens zwingend erforderlich sind
Voraussetzungen
  • Kosten für Baumaßnahmen sind nur förderfähig, soweit sie die Kosten für die Umsetzung des Vorhabens nicht übersteigen
  • Im Rahmen der geförderten telemedizinischen Netzwerkstrukturen sind in der Regel Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch zu nutzen
  • Gewährleistung des Datenschutzes
Ausschlüsse
  • laufende Kosten für telemedizinischen Strukturen wie z.B. Gerätewartung
4. Fördertatbestand: Aufbau von Behandlungszentren von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen

Förderung des Neubaus oder der Umnutzung von Einrichtungen zu spezialisierten Behandlungszentren - in gemeinsamer Trägerschaft von Hochschulkliniken und anderen Krankenhäusern.

Förderfähig
  • Kosten für die Schließung von Teilen eines Krankenhauses
  • Kosten für erforderliche Baumaßnahmen
  • Investitionen in technische Erweiterungen und Ausstattung (Diagnostik und Therapie)
  • Kosten für weitere Maßnahmen, soweit sie für die Umsetzung des Vorhabens zwingend erforderlich sind
Voraussetzungen
  • Kooperation mit mindesten einer Hochschulklinik
  • überregionale Versorgungsrelevanz muss gegeben sein
Ausschlüsse
  • der laufende Betrieb der gebildeten Zentren ist nicht förderfähig
  • erfolgt die Übernahme der stillgelegten Krankenhausteile durch einen anderen Rechtsträger, sind Kosten für schließungsbedingte Personalmaßnahmen nicht förderfähig 

TRANSFORMATION GELINGT NICHT ZUFÄLLIG – SONDERN STRATEGISCH.

5. Fördertatbestand: Bildung von regional begrenzten Krankenhausverbünden

Der Zusammenschluss von Krankenhäusern in einer Region wird gefördert. Doppelstrukturen sollen so abgebaut und effiziente Synergien geschaffen werden. Eine höhere Qualität der Versorgung und die gleichzeitige Senkung von Kosten sind das Ziel.

Förderfähig
  • Kosten für erforderliche Baumaßnahmen
  • Schließungskosten
  • Kosten für weitere Maßnahmen, soweit sie für die Umsetzung des Vorhabens zwingend erforderlich sind (z.B. Integrationskosten für Personal, IT, Verwaltung)
Voraussetzungen
  • mindestens zwei Krankenhäuser müssen beteiligt sein
  • räumliche Nähe der beteiligten Krankenhäuser muss gegeben sein
  • nachweislich gemeinsamer Betrieb von Leistungsgruppen
Ausschlüsse
  • erfolgt die Übernahme der stillgelegten Krankenhausteile durch einen anderen Rechtsträger, sind Kosten für schließungsbedingte Personalmaßnahmen nicht förderfähig
6. Fördertatbestand: Bildung integrierter Notfallstrukturen

Nicht nur die Optimierung der Notaufnahmen in Krankenhäusern wird gefördert, sondern auch die Entwicklung von Netzwerken und Prozessen. Ziel ist eine schnelle, effektive und koordinierte Notfallversorgung. 

Förderfähig
  • Kosten für erforderliche Baumaßnahmen
  • Kosten für die erforderliche sachliche Ausstattung
  • Kosten für weitere Maßnahmen, soweit sie für die Umsetzung des Vorhabens zwingend erforderlich sind
Voraussetzungen
  • Strukturverbesserung
  • Erfüllung der Mindeststandards für Notfallversorgung
Ausschlüsse
  • Notfallstrukturen die in Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigung liegen, sind nicht förderfähig
  • Bestandperspektive muss gesichert sein
7. Fördertatbestand: Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen eines Krankenhauses

Die gezielte Schließung einzelner Standorte oder Abteilungen wird unterstützt. Nicht mehr bedarfsgerechte Strukturen sollen abgebaut werden. 

Förderfähig
  • die Schließungskosten, insbesondere die Kosten der für den Abriss oder Rückbau erforderlichen Baumaßnahmen
  • Kosten für Personalmaßnahmen (z.B. Abfindungen, Sozialpläne, Ablösezahlungen)
  • Kosten für weitere Maßnahmen, soweit sie für die Schließung zwingend erforderlich sind
Voraussetzungen
  • die Patientenversorgung muss sichergestellt sein
  • Versorgungsqualität darf sich nicht verschlechtern
Ausschlüsse
  • Vorhaben und Maßnahmen, die die medizinische Versorgung deutlich verschlechtern, indem sich z.B. die Fahrtzeit zu einem entsprechenden Krankenhaus verdoppelt
  • Kosten für den Aufbau einer neuen Einrichtung, nur schließungsbedingte Kosten sind bei einer Umwandlung in andere Versorgungseinrichtungen förderfähig
  • Personalkosten bei Schließung sind nur dann förderfähig, wenn der Krankenhausträger dadurch keinen finanziellen Vorteil hat (z. B. Ausschüttungen an Investoren) und die geschlossenen Bereiche nicht von einem anderen Träger weitergeführt werden.
  • Schuldenübernahme eines Krankenhausträgers
  • Rückforderungen von alten Fördermitteln durch das Land
8. Fördertatbestand: Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten

Dieser Fördertatbestand zielt darauf ab, den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zu bekämpfen, indem mehr Ausbildungsplätze geschaffen und die Ausbildungsmöglichkeiten modernisiert werden. Der Fachkräftebedarf in Krankenhäusern, insbesondere in der Pflege, soll so langfristig gedeckt werden. 

Förderfähig
  • Kosten für erforderliche Baumaßnahmen
  • Kosten für erstmalige Ausstattung der Ausbildungsstätten
  • einmalige Kosten zur Erstellung von Schulungsmaterialien
  • einmalige Kosten für die Gewinnung von Auszubildenen
  • Kosten für weitere Maßnahmen, soweit sie für die Umsetzung des Vorhabens zwingend erforderlich sind
Voraussetzungen
  • das Vorhaben ist nur förderfähig, wenn es auf einem Vorhaben gemäß Fördertatbestand 1 oder 5 beruht (Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten und Bildung von regional begrenzten Krankenhausverbünden)
  • staatliche Anerkennung der Ausbildungsstätte
Ausschlüsse
  • Ausbildungskosten im Sinne von § 17a Absatz 1 des KHG und § 27 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und Anlage 1 der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung sind NICHT förderfähig.
Professionelles Meeting im Konferenzraum der Denkströme Gruppe mit Fokus auf Corporate Communications und strategische Markenberatung

Die richtigen Entscheidungen. Die richtigen Partner.


Als deutschlandweit führende Spezialisten setzen wir uns dafür ein, das volle Potenzial der verfügbaren Fördermittel des Transformations­fonds für Sie auszuschöpfen.

Bedingungen, Optionen, Strategien – wir klären das! Gezielt, gewinnbringend, ganzheitlich.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Porträt von Denkströme Geschäftsführerin Teresa Weber, lächelnd vor kreativem Agentur-Hintergrund
„Der Transformationsfonds sollte nicht als Bedrohung verstanden werden. Er eröffnet die Möglichkeiten in moderne Technologien zu investieren, innovative Versorgungsmodelle zu entwickeln und gleichzeitig das Vertrauen der Patienten durch zukunftsfähige und patientenorientierte Ansätze zu stärken.”
Teresa Schmid
CEO | Geschäftsführende Direktorin

Transformationsfonds für Krankenhäuser – Der Weg zur erfolgreichen Antragstellung


Die Fördermittel werden ab 01. Januar 2026 über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung gestellt. 

Die Finanzierung des Trans­formations­fonds teilen sich die Bundesländer und die gesetzlichen Krankenkassen.

Rechtsgrundlage bildet das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).

Anträge auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Transformationsfonds können für jedes der Kalenderjahre 2026 bis 2035 bis zum 30. September des jeweils vorhergehenden Kalenderjahres gestellt werden. Antragsfrist für Förderbeginn 2026 ist also der 30. September 2025 usw. 

Hinweis: Um den gezielten Einsatz der Mittel im Sinne des Gesetzes sicherzustellen, darf die Umsetzung des zu fördernden Vorhabens nicht vor dem 1. Juli 2025 begonnen haben. Die Planungen des Vorhabens können aber bereits vorher beginnen.

Die Antragstellung erfolgt durch die Bundesländer, nicht direkt durch die Krankenhausträger. Sie wird über ein Online-Portal ausschließlich digital durchgeführt werden. „Vereinfacht, digitalisiert und entbürokratisiert“ - so das Versprechen des Bundesgesundheitsministeriums. 

Um Fördermittel aus dem Transformationsfonds für Krankenhäuser zu bekommen, ist jedoch mehr nötig als das bloße Ausfüllen eines Antragformulars. Eine umfassende inhaltliche Vorbereitung ist für Vorhaben im Rahmen der acht Fördertatbestände unerlässlich!

Wir helfen Ihnen bei allem rund um Projektbeschreibung, Finanzierungsplan und Kostenaufstellung. Als Transformationsfonds-Experten liefern wir die fundierte, strategische Begründung, bieten eine überzeugende, transparente Argumentationsführung und schaffen eine valide Datenbasis. So sichern Sie sich alle Wettbewerbsvorteile!

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Transformationsfonds – FAQ


Person geht dynamisch an Wand mit motivierendem Schriftzug ‚Die Zukunft gehört den Mutigen‘ im Denkströme Büro vorbei
Stethoskop auf einem Schreibtisch mit Klemmbrett und Kugelschreiber, im Hintergrund eine Person am Laptop – Szene aus einem medizinischen Arbeitsumfeld
„Krankenhäuser und Kliniken müssen jetzt auf die richtige Flughöhe gebracht werden, um wettbewerbsfähig zu sein und zu bleiben. Ohne Strategie sind Fördermittel nicht nachhaltig wirksam.“
DEN ERSTEN SCHRITT FÜR IHR
PROJEKT GEHEN
Portrait von Fabian Schmid, Geschäftsführer der Denkströme Gruppe, im Business-Outfit mit roter Krawatte – moderne Führungspersönlichkeit im Bereich Kommunikation und Transformation
Fabian Schmid
CEO | Vorsitzender Geschäftsführender Direktor
Übersicht der Standorte in Deutschland
Zentrale Geschäftsleitung
Tilsiter Straße 16a
87439 Kempten
Büro München
Hopfenstraße 8
80335 München
Büro Hamburg
Neuer Wall 10
20354 Hamburg

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Die Informationen zu Ihrem Nutzerverhalten gehen an unsere Partner zum Zwecke der Nutzung für Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die sie unabhängig von unserer Website von Ihnen erhalten oder gesammelt haben. Um diese Cookies zu nutzen, benötigen wir Ihre Einwilligung welche Sie uns mit Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ erteilen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO) jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.

Hinweis auf Datenverarbeitung in den USA durch Videodienst Vimeo: Wenn Sie auf "Alle Cookies akzeptieren“ klicken, willigen Sie zudem ein, dass ihre Daten i.S.v. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO in den USA verarbeitet werden dürfen. Die USA gelten nach derzeitiger Rechtslage als Land mit unzureichendem Datenschutzniveau. Es besteht das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, verarbeitet werden. Derzeit gibt es keine Rechtsmittel gegen diese Praxis vorzugehen. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Diesen Widerruf können Sie über die „Cookie-Einstellungen“ hier im Tool ausführen.